Zurzeit sind folgende Fischarten in Wien geschont: Bachforelle, Bachneunauge, Bachsaibling, Bitterling, Donaukaulbarsch, Frauennerfling, Goldsteinbeißer, Huchen, Hundsfisch, Kesslergründling, Koppe, Moderlieschen, Perlfisch, Renke, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Semling, Sichling, Steinbeißer, Steingreßling, Sterlet, Streber, Strömer, Ukrainisches Bachneunauge, Zingel, Zope.
Schonzeiten und Mindestmaße WienWenn man in Wien fischen möchte, benötigt man eine gültige Fischerkarte oder eine gültige Fischergastkarte und eine schriftliche Bewilligung des Fischereiausübungsberechtigten (Lizenz) für das jeweilige Revier. Inhaber einer Fischerkarte oder einer Fischergastkarte zu sein, berechtigt nicht, ohne Lizenz zu fischen!
Fischerkarten für das Bundeslande Wien werden bei Erfüllung der Voraussetzungen vom Wiener Fischereiausschuss an Person ab 14 Jahren ausgestellt. Es darf kein Verweigerungsgrund (z.B. rechtskräftige Verurteilung wegen bestimmter Taten) vorliegen und es ist der Nachweis der fischereifachlichen Eignung (Fischereiprüfung oder Bescheinigung einer in einem anderen Bundesland erworbenen gleichwertigen Eignung) zu erbringen. Fischerkarten werden entweder für das laufende Kalenderjahr oder für drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre ausgestellt und sind nicht übertragbar.
Fischergastkarten können in Wien von den Fischereiausübungsberechtigten ausgegeben werden. Sie dürfen an Personen ab 14 Jahren ausgefolgt werden, wenn dem Fischereiausübungsberechtigten keine Verweigerungsgründe bekannt sind. Fischergastkarten gelten für die Dauer von drei Wochen ab Ausfolgung und nur für die darauf bezeichneten Fischwässer.
Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren dürfen in Wien unter Aufsicht einer volljährigen Person, die über eine gültige amtliche Fischerkarte und über eine Lizenz verfügt, fischen. Kinder können unter diesen Voraussetzungen ohne Fischerkarte oder Fischergastkarte fischen, da diese erst ab 14 Jahren ausgestellt werden dürfen. Sie benötigen für die Ausübung des Fischfangs auch keine eigene Lizenz. Ihre Berechtigung muss jedoch in der Lizenz der Aufsichtsperson vermerkt werden.
Unter Lizenz versteht man die Erlaubnis des Fischereiberechtigten in einem bestimmten Revier zu fischen. Lizenzen gibt es je nach Gewässer in Form von Tageskarten, Wochenkarten, Monatskarten und Jahreskarten. Bitte beachten Sie neben den gesetzlichen Bestimmungen in Wien auch stets die Bestimmungen in Ihrer Lizenz. Abweichende Bestimmungen, Schonzeiten und Brittelmaße können vom jeweiligen Fischwasserbesitzer festgelegt werden.