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Fischen in Österreich

Fischen in Österreich Hier finden Sie Informationen darüber, was Sie beachten müssen, wenn Sie in Österreich fischen bzw. angeln möchten. Das Fischereiwesen in Österreich ist Ländersache! Es gibt daher kein Fischereigesetz für ganz Österreich, sondern neun zum Teil recht unterschiedliche Landesfischereigesetze und Verordnungen.

Angeln in Österreich

In der Regel benötigt man zum Angeln in Österreich eine gültige Fischerkarte oder Fischergastkarte für das jeweilige Bundesland, sowie eine Lizenz bzw. die Erlaubnis des Berechtigten, im jeweiligen Fischereirevier zu fischen.
Für die Ausstellung der Fischereikarten sind je nach Bundesland entweder die Bezirksverwaltungsbehörden Bezirkshauptmannschaften und Magistrate (Burgenland, Steiermark, Kärnten und Tirol) oder die jeweiligen Landesfischereiverbände (Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg) zuständig.

In den meisten Bundesländern benötigt man, wenn man erstmals die Ausstellung einer Fischerkarte beantragt, einen Nachweis, dass man über die zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Kenntnisse verfügt. Lediglich im Burgenland ist keine Pflicht zum Nachweis der Eignung vorgesehen, ansonsten wird das Ablegen einer Prüfung (Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg) oder die Teilnahme an einer Unterweisung (Kärnten, Tirol) verlangt.

Fischergastkarten sind für Personen vorgesehen, die nicht dauerhaft, also zum Beispiel im Urlaub, die Fischerei ausüben wollen. In der Regel werden Fischergastkarten in Österreich direkt vom Fischereiausübungsberechtigten ausgegeben. Es reicht, die fischereifachliche Eignung glaubhaft zu machen.

Fischereigesetze Österreich

Die Gesetze der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich im Bezug auf die Voraussetzungen für die Ausstellung der Fischerkarte, die Bestimmungen für Minderjährige sowie bezüglich Verwaltungsübertretungen und deren Strafen.
Auf unseren Bundesländerseiten zum Thema Fischen, finden Sie unter anderem auch alle Fischereigesetze und Fischereiverordnungen, sowie Links zu den Landesfischereiverbänden. Auch die Schonzeiten und Mindestmaße sind in Österreich je nach Bundesland festgelegt und teils unterschiedlich!

Bei uns finden Sie Schonzeiten und Mindestmaße für jedes Bundesland in Österreich:

Schonzeiten und Mindestmaße Wien
Schonzeiten und Mindestmaße Niederösterreich
Schonzeiten und Mindestmaße Burgenland
Schonzeiten und Mindestmaße Steiermark
Schonzeiten und Mindestmaße Kärnten
Schonzeiten und Mindestmaße Oberösterreich
Schonzeiten und Mindestmaße Salzburg
Schonzeiten und Mindestmaße Tirol
Schonzeiten und Mindestmaße Vorarlberg
Generell können Bewirtschafter (Fischwasserbesitzer) abweichende (strengere) Bestimmungen, Schonzeiten und Brittelmaße für das jeweilige Gewässer (Revier) festlegen. Es ist daher sehr wichtig, sich vor Ausübung der Fischerei mit den geltenden Gesetzen des Bundeslandes sowie den Bestimmungen des Gewässers vertraut zu machen!
Hier gelangen Sie zur: Angelurlaub Österreich Hauptseite.

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