Weissensee
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Angeln und Fischen in Kärnten auf Raubfische, Friedfische und Salmoniden.
Revier: Weissensee
See in Kärnten.
Reviergröße: 653 ha - Maximale Tiefe: 99 m
Vorkommende Fischarten:
Aitel
Bachforelle
Bachsaibling
Bitterling
Brachse
Elritze
Flussbarsch
Giebel
Graskarpfen
Gründling
Hecht
Karausche
Karpfen
Kaulbarsch
Laube
Regenbogenforelle
Rotauge
Rotfeder
Schleie
Seeforelle
Seesaibling
Zander
Fischen Weißensee
Saison: 10.Mai bis 20.November Nachtfischen erlaubt
Empfohlene (erlaubte) Methoden:
Feederfischen
Grundfischen
Hegenenfischen
Schleppangeln
Spinnfischen
Schwimmerangeln
Bootsangeln
Weißensee - Beschreibung:
Der Weißensee auch Weissensee genannt liegt auf einer Seehöhe von 929 Meter in den östlichen Gailtaler Alpen und ist der höchstgelegene Badesee im Alpenraum. Der besitzt eine ausgezeichnete Wasserqualität mit Temperaturen bis zu 26 Grad im Sommer.
Im Weissensee kommen 24 Fischarten vor.
Im Winter besteht am Weissensee zeitweise auch die Möglichkeit das Eisangeln auszuüben, sofern die Eisdecke stark genug ist.
Das seichte Becken im Westen des Sees ist nur 5 Meter tief und hat eine Fläche von 77 ha.
An das Gatschacher Becken schließt ein bis vor Neusach reichender Abschnitt an, der etwa 15 Meter tief ist. Von hier aus senkt sich der Boden allmählich bis auf ca. 50 Meter Tiefe ab und geht im östlichsten Abschnitt in ein durchschnittlich 90 Meter tiefes Becken über, das etwa in der Mitte eine Tiefe von 99 Meter erreicht.
Der Weißensee gehört zu den teildurchmischten Seen.
Unterhalb von ca. 6 Metern Wassertiefe wird es bereits kalt (rund 15 °C) und ab ca. 20 m Tiefe beträgt die Temperatur nur noch 4 °C. Die Grenze zwischen dem zirkulierenden Wasserkörper und dem stagnierenden Tiefenwasserbereich liegt unterhalb von 40 Meter Tiefe. Der See hat eine Sichttiefe von bis zu 10 Meter.
Der Weißensee wird von mehreren kleinen Bächen sowie von Unterwasserquellen gespeist.
Der Abfluss erfolgt durch den Weißenbach welcher bei Ferndorf in die Drau mündet.
Das ca. 27 Kilometer lange Ufer ist nur zu einem Drittel bebaut, der Rest steht unter Natur- und Landschaftsschutz.
Die Schilfbestände betragen ca. 12 ha und die Schwimmblattbestände rund 1,2 ha. Rund um den See befinden sich 280 Steganlagen und 105 Bootshäuser, die eine Fläche von rund 1,4 ha einnehmen. (Quelle: Kärntner Institut für Seenforschung - Stand 2013)
Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Weissensee
Tageskarte: € 33*,--
2-Tageskarte: € 60*,--
Wochenkarte: € 73*,--
Monatskarte: € 105*,--
Jahreskarte: € 360*,--
Ausgabestellen:
Weissensee Information - 9762 Techendorf, Techendorf 78, Tel.: 04713/2220 - 0
Hotel Gasthof Weißensee - 9762 Gatschach, Gatschach 3, Tel.: 04713/2214
Gasthaus Wassermann - 9714 Stockenboi, Stockenboi 21, Tel.: 04761/280
Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 14.04.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Fischkartenpreise (Stand 2024)
Angelsaison: 10. Mai bis 20. November
Tageskarte: mit Gästekarte Weissensee 33,-- / ohne Gästekarte 35,-- / Jugend 10-15 Jahre 20,--
2-Tageskarte: mit Gästekarte Weissensee 60,-- / ohne Gästekarte 63,--
1 Wochenkarte: mit Gästekarte Weissensee 73,-- / ohne Gästekarte 78,-- / Jugend 10-15 Jahre 44,-
2 Wochenkarte: mit Gästekarte Weissensee 85,-- / ohne Gästekarte 91,-- / Jugend 10-15 Jahre 49,--
3 Wochenkarte: mit Gästekarte Weissensee 95,-- / ohne Gästekarte 100,-- / Jugend 10-15 Jahre 53,--
Monatskarte: mit Gästekarte Weissensee 105,-- / ohne Gästekarte 112,-- / Jugend 10-15 Jahre 57,--
Kaution Fangliste: Weissensee 15,--
Saisonkarte Auswärtige: 360,--
Saisonkarte Auswärtige Kinder 10 - 14 Jahre: 170,--
Saisonkarte Einheimische (mit Hauptwohnsitz in Gemeinde Weissensee oder Stockenboi): 170,--
Saisonkarte Einheimische – Kinder 10 - 14 Jahre: 100,--
Fischereibestimmungen Weissensee (Auszug)
Das Fischen ist nur mit gültiger Jahresfischerkarte oder Fischergastkarte und Erlaubnisschein gestattet.
Personen, die das 10. Lebensjahr vollendet, aber das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang nur unter Aufsicht einer voll handlungsfähigen Person ausüben. Alle Berechtigungen gelten nur für den Namensträger.
Die Fischergastkarte ist vom Ausstellungstag 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr am letzten Tag der Ausstellung gültig!
Vorgeschrieben ist den Angelplatz während des Nachtangelns ständig gut sichtbar zu beleuchten sowie die ausgelegten Angeln nie unbeaufsichtigt zu lassen. Wird mit Schwimmern (Posen) gefischt, so müssen auch diese gut sichtbar beleuchtet sein.
Gefangene Reinanken sind sofort nach dem Fang in Fischboxen (Kühlbehältern) aufzubewahren.
Verboten ist:Das Fischen mit mehr als 2 Angelruten (mit je 1 Köder bzw. je 1 Hegenesystem mit 5 Nymphen).
Mehr als die maximale Anzahl der Fische pro Tag aus dem See zu entnehmen.
offensichtlich besetzte Forellen gezielt zu befischen.
Das Fischen von einem nicht durch Muskelkraft betriebenem Wasserfahrzeug aus (Verwendung von Elektromotoren, Verbrennungskraftmaschinen und ähnlichem sind verboten). E-Motore sind zu kippen! Ausnahmeregelung: vom 26.09.-20.11. ist das Fischen mit E-Motor erlaubt!
Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder sowie das Mitbringen von Köderfischen.
Verwendung von Fischinnereien als Köder.
Echolote oder andere Ortungshilfen in einem mit Angelgerät bestücktem Boot (Kanu, Floß...) mitzuführen und zu verwenden.
Das Fischen 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang (Nachtangeln) vom Boot oder anderen Wasserfahrzeugen (Floß, Kanu..) aus. Ausnahmeregelung für den Bereich westlich des Ronacherfelsen.
Nachtangeln von Stegen und sonstigen künstlichen Einbauten aus, ist erlaubt.
Die Benutzung unbefestigter Uferstrukturen (Naturufer) als Angelplatz ist nicht erlaubt!
Ausnahmeregelung für den Bereich östlich des Ronacherfelsen.
Das Fischen aus einem am Ufer befestigten Fischerboot ist in diesem Bereich erlaubt.
Das Fischerboot muss gut sichtbar beleuchtet sein. Die ausgelegten Angeln sind
ständig zu beaufsichtigen. Schwimmer (Posen) müssen ebenfalls gut sichtbar
beleuchtet sein! Campieren ist im Schutzgebiet nicht erlaubt.
Das Fischen in Seerosen- und Teichrosenbeeten (Pflanzenartenschutz).
gefangene Fische zu hältern.
Ausnahme: Karpfen und Schleien in handelsüblichen Karpfensäcken kurzzeitig - maximal 12 Stunden – während des Fischens.
Mindestmaße und Schonzeiten / Maximale AnzahlSeeforelle: 70 cm - 01.10. bis 28.02. / 1 Stück
Bachforelle: 70 cm - 01.10. bis 28.02. / 1 Stück
Regenbogenforelle: 70 cm - 01.01. bis 15.04. / 1 Stück
Seesaibling: 30 cm - 01.10. bis 28.02. / 3 Stück
Zander: 50 cm - 01.01. bis 31.05. / 3 Stück
Schleie: 25 cm - 01.06. bis 30.06. / 3 Stück
Karpfen: 45 cm - keine / 3 Stück
Reinanke: 32 cm - 01.11. bis 28.02. / 6 Stück
Hecht: keines keine
Maximale Entnahme von 100 Stück Reinanken pro Jahr und Angler.
Reinanken zwischen 40 und 50 cm sind ausnahmslos zurückzusetzten.
Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Bestimmungen in der Lizenz.
Der Weissensee auch Weißensee genannt.
Weissensee - Blick auf Techendorf
Weissensee Blick von der Brücke in Techendorf
Weissensee - westlicher Teil des Sees
Weissensee bei Neusach
Weissensee Blick in Richtung Osten
Der Weissensee liegt in den Gailtaler Alpen
Weissensee - Blick vom Südufer in Richtung Neusach
Der Weissensee liegt auf 929 Meter Seehöhe