Trabochersee
Tageskarten
Jahreskarten
Angeln und Fischen in Traboch auf Raubfische und Friedfische.
Revier: Trabochersee
See im Bezirk Leoben in der Steiermark.
Reviergröße: 7 ha - Maximale Tiefe: 4 m
Vorkommende Fischarten:
Aitel
Brachse
Flussbarsch
Giebel
Graskarpfen
Hasel
Hecht
Karausche
Karpfen
Kaulbarsch
Laube
Rotauge
Rotfeder
Schleie
Tolstolob
Wels
Zander
Fischen Trabocher See
Saison: 01.April bis 27.Oktober Spezielle Zeiten
April, Mai, Juni, September und Oktober: 07:00 - 19:00 Uhr im Juli und August: 06:00 - 20:00 Uhr
Nachtfischen verboten
Empfohlene (erlaubte) Methoden:
Boilieangeln
Feederfischen
Grundfischen
Schwimmerangeln
Trabocher See - Beschreibung:
Der Trabochersee liegt am Beginn des Liesingtales, in den Ausläufern der Niederen und Eisenerzer Tauern in der Region Oberes Murtal.
Der 7 ha große Trabochersee wurde ursprünglich als Rückhaltebecken für den Hochwasserschutz konzipiert und wird vom Veitscherbach durchflossen.
Hauptfische sind Karpfen und Graskarpfen (Amur) es kommen aber auch viele Weißfische wie Brachsen, Rotaugen, Rotfedern und Lauben vor.
Angelkarten sind direkt am See bei der Aufseherhütte erhältlich.
Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Trabochersee
Tageskarte: € 25,--
Jahreskarte: € 260,--
Ausgabestellen:
Direkt am See bei der Aufseherhütte - Nähere Informationen - (Fischereiaufsicht) Tel. 0660/27 77 505
Jahreskarten: Gemeindeamt Traboch - 8772 Traboch, Schulweg 2, Tel.: 03833/8206
Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 22.01.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Fischerkartenpreise (2024):
Tageskarte: € 25,--
Jahreskarte: € 260,--
Jugendjahreskarte: € 99,--
ANGELSAISON und ANGELZEITEN:
Tageskarten:
01. April bis 27. Oktober
im April, Mai, Juni, September und Oktober: 07:00 bis 19:00 Uhr
im Juli und August: 06:00 bis 20:00 Uhr
Jahreskarten:
15. März bis 15. Dezember (nur bei eisfreier Wasserfläche)
FANGZEITEN:
15.03. bis 31.05. 05:00 bis 20:00 Uhr
01.06. bis 31.07. 05:00 bis 21:00 Uhr
01.08. bis 30.09. 05:30 bis 20:00 Uhr
01.10. bis 15.12. 06:00 bis 19:00 Uhr (im Dezember bis 18 Uhr)
NACHTFISCHEN JAHRESKARTE:
Mit der Nächtekarte (erhältlich bei den Aufsehern) ist das Nachtfischen ab Saisonbeginn möglich.
Die Informationen zum Anmeldevorgang finden Sie auf der Nächtekarte.
Für Informationen und Auskünfte rund um die Fischerei am Trabochersee steht Hr. Fürholzer (0660 / 27 77 505) zur Verfügung.
Fischereiordnung Tageskarten (Auszug)
Angelgerät und Ausrüstung:
maximal 2 Angelruten mit jeweils einem Schonhaken.
Taubel, Senknetze, Reusen, Legeleinen, Handangeln etc. sind nicht erlaubt.
Ein Mehrfachhaken ist nicht erlaubt.
Jeder Fischer hat eine Lösezange, ein Maßband, ein geeignetes Schreibgerät (kein Bleistift), eine Abhakmatte (mindestens 1 Meter Länge) und einen Unterfangkescher (Bügellänge mindestens 90 cm) mit sich zu führen.
Tagesausfang:
1 Stück Karpfen oder Schleie
(Raubfische sind ganzjährig geschont)Schleien mit einer Fanglänge über 50 cm und Karpfen über 65 cm müssen, soweit keine schwerwiegende Verletzung erkennbar ist, zur Arterhaltung umgehend und schonend in den Trabochersee zurückgesetzt werden.
Bei Erreichen des Tagesausfanges ist das Fischen unverzüglich einzustellen.
Brachsen und Karauschen können ohne Limit entnommen werden.
Jeder Fisch, der entnommen oder in Setzkeschern bzw. Netzen gehältert wird, ist sofort und vor Wiederaufnahme der Fischerei in der umseitigen Fangliste einzutragen. Die gefangenen Fische sind am Angelplatz bei sich aufzubewahren und auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzuzeigen.
Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur unter volljähriger Beaufsichtigung fischen.
Ausgelegtes Angelzeug darf nicht unbeaufsichtigt bleiben.
Das Fischen mit Köderfischen, sowie Spinnfischen / Kunstköderfischen ist nicht erlaubt.
Störe sind ganzjährig geschont, daher nicht Keschern und noch im Wasser Abhaken.
Der Angelplatz und das umliegende Ufer müssen beim Verlassen sauber sein bzw. sämtlicher Müll ist wieder mitzunehmen.
Verbote:
- Das Weitergeben von Lizenzen an andere Personen
- Austauschen bzw. das Zurücksetzen von im Setzkescher befindlichen Fischen
- Das Abspannen jeglicher Montagen
- Mitbringen und Abtransportieren lebender Fische
- Das Angeln vom Boot oder im Wasser stehend
- Anfüttern / Auslegen mittels (Futter-)Booten
- Schuppen und Ausnehmen von Fischen am See
- Das Betreten der Grundstücke Lieb und Vogl
- Das Betreten und Befischen des Seezulaufes, des Schilfgürtels, und des Schongebietes
- Das Aufstellen von Partyzelten
- Grillen mit Holzkohle, Briketts und offenes Feuer
- Nachtfischen
Die Lizenz ist nach Beendigung der Angelzeit in den vorgesehenen Postkästen rund um den See einzuwerfen oder an das Gemeindeamt Traboch - 8772 Traboch, Schulweg 2 zu senden.
Fischereiordnung Jahreskarten (Auszug)
Angelgerät und Ausrüstung:
Diese Lizenz gilt für max. 2 Angelruten mit jeweils einem Schonhaken. Taubel, Senknetze, Reusen, Legeleinen, Handangeln etc. sind nicht erlaubt. Ein Mehrfachhaken darf nur an Köderfischsystemen ab einer Köderlänge von 20 cm verwendet werden. Jeder Fischer hat eine Lösezange, ein Maßband, ein geeignetes Schreibgerät (kein Bleistift), eine Abhakmatte (mind. 1m Länge), Klinikum und einen Unterfangkescher (Bügellänge mind. 90 cm) mit sich zu führen.
Tagesausfang:
2 Stück Karpfen oder Schleie ODER 1 Stück Karpfen oder Schleie und 1 Raubfisch.
Bei Erreichen des Tagesausfanges ist das Fischen unverzüglich einzustellen.
Brachsen und Karauschen können ohne Limit entnommen werden.
Jahresausfang:
20 Stück Karpfen oder Schleien und 7 Stück Raubfische, davon nur 3 Zander
Brachsen und Karauschen sind ohne Limit zu entnehmen.
Erlaubte Köder:
Es dürfen alle gesetzlich erlaubten Köder verwendet werden.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen auf der Jahresangellizenz!
Trabocher See - nördlicher Teil
Fischen am Trabochersee
Fischereikarten erhält man direkt am Trabochersee
Die Angelkarten gibt es direkt am See bei der Aufseherhütte
Angelrevier Trabochersee
Der Veitscherbach durchfließt den Trabochersee
Trabochersee - südlicher Teil
Trabochersee Blick vom Damm aus