Thaya Drosendorf
Wochenkarten
Monatskarten
Jahreskarten
Angeln und Fischen in Niederösterreich auf Raubfische, Friedfische und Salmoniden.
Revier: Thaya Drosendorf
Fluss in Niederösterreich.
Revierlänge: 14,5 km
Vorkommende Fischarten:
Aal
Aalrutte
Aitel
Bachforelle
Barbe
Brachse
Flussbarsch
Gründling
Hecht
Karpfen
Kaulbarsch
Laube
Nase
Rapfen
Regenbogenforelle
Rotauge
Rotfeder
Rußnase
Schleie
Schneider
Wels
Zander
Fischen Thaya Drosendorf
Saison: 01.Jänner bis 31.Dezember 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Nachtfischen nur mit Jahreskarte erlaubt
Nachtfischen ist nach Rücksprache möglich.
Empfohlene (erlaubte) Methoden:
Grundfischen
Spinnfischen
Schwimmerangeln
Welsfischen
Thaya Drosendorf - Beschreibung:
Abwechslungsreiches Thaya-Revier mit mehreren Staubereichen ( ehemalige Mühlen, Sägewerke, Kleinkraftwerke,..)
Das Revier beginnt bei der Listmühle oberhalb von Eibenstein und verläuft durch Drosendorf, flussabwärts bis zur Staatsgrenze unterhalb von Unterthürnau.
Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Thaya Drosendorf
Wochenkarte: € 210,--
Monatskarte: € 340,--
Jahreskarte: € 650,--
Ausgabestellen:
Forstverwaltung Hoyos - 3580 Horn, Wiener Straße 18, Tel.: 02982/2303
Schloss Drosendorf - 2095 Drosendorf, Schlossplatz 1, Tel.: 02915/2321 - 0
Stadtgemeinde Drosendorf-Zissersdorf - 2095 Drosendorf-Zissersdorf, Hauptplatz 1, Tel.: 02915/2213
Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 04.09.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Lizenzen: (Stand 2024)
3-Tageskarte: € 150,--
Wochenkarte: € 210,--
Monatskarte: € 340,--
Jahreskarte:€ 650,--
Für Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr gibt es 50 % Rabatt!Erlaubte Fischfanggeräte:
Eine Spinnrute, 1 Fliegenrute oder 2 Hechtruten oder 2 Angelruten für Friedfische oder eine Rute auf Raubfisch und eine für Friedfische mit jeweils einem Vorfach und einem Haken!
Spinnfischen ist vom 01. Jänner bis 31. März, 01. bis 15. Juli und vom 16. September bis 31. Oktober gestattet.
Als Köderfische gelten nur: Rotaugen, Aitel, Lauben, Barsche und Gründlinge.
Es darf nur vom Ufer aus gefischt werden.
Fliegenfischen mit Watstiefel ist im Bereich Pölzerwehr bis Schloss Primersdorf erlaubt.
Pro Tag dürfen 2 Karpfen und 2 Schleien, sowie 1 Bachforelle oder ein Hecht oder ein Zander entnommen werden.
Alle anderen Fischarten unterliegen keiner Entnahmebeschränkung.
Bitte beachten Sie die weiteren Bestimmungen in der Lizenz bzw. Fischereiordnung.
Thaya oberhalb von Drosendorf
Brücke über die Thaya bei Eibenstein
Obere Reviergrenze - Listmühle
Thaya - Obere Reviergrenze ist gut gekennzeichnet
Thaya Fluss
Thaya bei Eibenstein