Angelurlaub

Mur - Judenburg

Mur - Judenburg bis Knittelfeld

Tageskarten
Jahreskarten
Angeln und Fischen in Zeltweg auf Raubfische, Friedfische und Salmoniden.
Mur Fluss

Revier: Mur - Judenburg bis Knittelfeld

Stausee Fluss im Bezirk Murtal in der Steiermark.

Revierlänge: 24 km

Vorkommende Fischarten:
Äsche
Aitel
Bachforelle
Bachneunauge
Bachschmerle
Barbe
Elritze
Flussbarsch
Gründling
Hecht
Huchen
Koppe
Regenbogenforelle
Rotauge
Rotfeder

Fischen Mur - Judenburg

Saison: 16.März bis 28.Februar

Empfohlene (erlaubte) Methoden:

Fliegenfischen
Spinnfischen
Watstiefel
Wathose

Mur - Judenburg - Beschreibung:

Das ca. 24 km lange Mur-Revier erstreckt sich von der Brücke bei Thalheim bis 300 m vor Landschacherbrücke in Knittelfeld.

Die Äsche ist, neben Bachforelle und Regenbogenforelle, die dominierende Fischart in diesem Teil der Mur, es kommen aber auch Huchen vor. Die Mur ist hier eines der letzten Huchenreviere mit natürlicher Population

Das Revier beinhaltet 15 km Fließwasserstrecke, 4 km Staubereich und 4 km Restwasserstrecke.

Preise / Lizenzausgabe:

Angeln: Mur - Judenburg bis Knittelfeld

Tageskarte: € 35 *,--
Jahreskarte: € 750 *,--

Ausgabestellen:

FLY ONLY Anglerfachgeschäft - 8750 Judenburg, Burggasse 11, Informationen unter Tel: 0664/32 64 221

Jahreskarten: Österreichische Fischereigesellschaft, gegr.1880 - 1140 Wien, Kienmayergasse 9, Tel.: 01/586 52 48

Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 04.09.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!

Besondere Bestimmungen:

Tageskarte: 35,- (bei FLY ONLY Anglerfachgeschäft ) (Stand 2020)
Mur Thalheimerbrücke bis 300 m vor Landschacherbrücke in Knittelfeld
Beginn der Fischerei: 16. März bis Ende Februar

Jahreskartenpreise von Österreichische Fischereigesellschaft (Stand 2024)
Mur - Judenburg kleines Recht 1000,-
Mur - Judenburg großes Recht 940,-

Bitte beachten Sie die genauen Bestimmungen in der jeweiligen Lizenz!
* Anmerkung: Für dieses Revier gibt es verschiedene Fischereirechteinhaber, daher eventuell unterschiedliche Preise und Bedingungen.



Bestimmungen (Österreichische Fischereigesellschaft - Jahreslizenz) (Auszug)
Großes Recht: Die Mur von der Thalheimerbrücke bis 300 m oberhalb der Landschacher Brücke in Knittelfeld.
Kleines Recht: Die Mur vom Mursteg bis 300 m oberhalb der Landschacher Brücke in Knittelfeld.

Fangzeiten und Brittelmaße:
Bachforelle: 16.03. - 15.09. - 30 cm
Regenbogenforelle: 01.05. - 31.12. - 30 cm
Äsche: 16.06. - 14.02. - 34 cm
Huchen: 16.09. - 28.02. - 85 cm
Kleinfische: (z.B. Koppen, Elritzen usw.) ganzjährig geschont!
Für alle nicht gesondert angeführten Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße.

Pro Tag dürfen drei Salmoniden, pro Jahreslizenz und Jahr nur ein Huchen entnommen werden,
(Jänner / Februar pro Fischer und Tag nur noch eine Äsche).
Die Entnahme der sonstigen Fischarten (Hecht, Aitel, Barbe usw.) ist zahlenmäßig nicht beschränkt.

Erlaubte Fischfanggeräte:
Fliegenrute oder Spinnrute mit einem Köder ohne Widerhaken,
Mehrfach- und Einzelhaken ab 16.09., bei Köderlänge über 10 cm mit Widerhaken,
nur künstliche Köder,
das Fischen mit Obst auf Aitel ist erlaubt,
zusätzliches Beschweren der Angelschnur nur am Köder oder bis max. 1 cm vor dem Köder,
als Bissanzeiger dürfen nur reine Sichthilfen (ohne Auftriebswirkung) verwendet werden,
Huchenfischen nur mit Köderlänge ab 10 cm,
Wathose erlaubt.

Verboten ist das Fischen:
nach Erreichen der erlaubten Fanganzahl (nach Huchenentnahme ist das Spinnfischen einzustellen),
in allen Fischaufstiegshilfen,
vom Boot aus,
von Brücken und Stegen und überall dort, wo ein Fisch nicht pfleglich zurückversetzt werden kann,
vom linken Ufer im Werksbereich der VOESTAlpine Zeltweg,
jeweils 100 m ober- und unterhalb jeder Wehr vom 16.03.bis 30.04.,
mit Schwimmer oder Wasserkugel,
mit natürlichen Ködern, wie toter oder lebender Köderfisch, Wurm, Käse, Made, Wurst usw.,
das Haltern von Fischen ist verboten,
das Spinnfischen in der Restwasserstrecke.

Ausnahmeregelungen:
die Restwasserstrecke von der Staumauer bis zum Auslauf des Kraftwerkes Fisching ist eine reine Fliegenstrecke, d.h. als Fanggerät ist nur die Fliegenrute mit Trocken- und Nassfliege, Nymphe, Jig, Streamer erlaubt, im Stauraum (Europabrücke bis Staumauer Fisching inkl. Triebwasserkanal) ist die Wasserkugel mit Trockenfliege und Nymphe erlaubt, sowie Montage 1 x Bleibeschwerung bis max. 1 m vor dem Köder,
vom 16. September bis 28. Februar ist Spinnfischen zur Schonung der Bachforelle nur mehr mit einer Ködergröße von mindestens 10 cm Länge (gemessen ohne Haken) erlaubt, ausgenommen von dieser Regelung ist der Stauraum Fisching.
Thalheimerbrücke - obere Reviergrenze der Mur bei Thalheim
Thalheimerbrücke - obere Reviergrenze der Mur bei Thalheim
Die Mur in Judenburg
Die Mur in Judenburg
Mur in Judenburg
Mur in Judenburg
Die Mur in Zeltweg
Die Mur in Zeltweg
Mur in Zeltweg
Mur in Zeltweg
Die Mur bei Großlobming
Die Mur bei Großlobming
Die Mur oberhalb von Knittelfeld.
Die Mur oberhalb von Knittelfeld.
Brücke über die Mur zwischen Großlobming und Spielberg
Brücke über die Mur zwischen Großlobming und Spielberg
Unterer Teil der Mur bei Großlobming
Unterer Teil der Mur bei Großlobming
Bundesland: Bezirk: Gemeinde:
Steiermark
Murtal
Zeltweg
Judenburg
Weißkirchen in Steiermark
Lobmingtal
Spielberg
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