Gaishorner See
Tageskarten
24 Stunden Karten
Jahreskarten
Angeln und Fischen in Gaishorn am See auf Raubfische, Friedfische und Salmoniden.
Revier: Gaishorner See
See im Bezirk Liezen in der Steiermark.
Reviergröße: 34 ha
Vorkommende Fischarten:
Äsche
Bachforelle
Bachsaibling
Flussbarsch
Hecht
Karpfen
Koppe
Regenbogenforelle
Rotauge
Rotfeder
Schleie
Seeforelle
Seesaibling
Zander
Fischen Gaishorner See
Saison: 01.April bis 30.November Spezielle Zeiten
Mit einer 24 Stundenkarte, darf man rund um die Uhr vom Ufer aus angeln, mit Tageskarte 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Nachtfischen erlaubt
Empfohlene (erlaubte) Methoden:
Fliegenfischen
Boilieangeln
Grundfischen
Spinnfischen
Schwimmerangeln
Gaishorner See - Beschreibung:
Das Revier in Gaishorn am See besteht aus dem dem Gaishorner Vorsee, einem Zwischengerinne und dem Hauptsee.
Hauptfische sind Hecht, Forellen und Karpfen, es kommen aber auch andere Fischarten vor.
Der Gaishornersee entstand ursprünglich um 1768 durch eine Naturkatastrophe als Geröllmassen das Paltental absperrten. Der dadurch entstandene natürliche Stausee war ursprünglich 70 - 100 ha groß. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde er mehr oder weniger trockengelegt. 1986 entstand dann der See in seiner heutigen Form.
Im ca. 4 ha großen Gaishorner Vorsee darf ab 15. September auf Äschen und Regenbogenforellen nur mit der Fliege gefischt werden!
Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Gaishorner See
Tageskarte: € 30,--
24 Stunden Karte: € 40,--
Jahreskarte: € 475,--
Ausgabestellen:
Gemeindeamt Gaishorn - 8783 Gaishorn am See Nr. 59, Tel.: 03617 / 22 08
Gasthaus Gamsjäger - 8783 Gaishorn am See Nr. 17, Tel.: 03617 / 26 07
Gasthaus Reinbacher - 8783 Gaishorn am See Nr. 2, Tel.: 03617 / 20 003
Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 18.09.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
(Stand 2023)
Tageskarte: 30,--
24 Stunden-Karte: 40,--
Saisonkarte: 475,-- ..... ist gültig ab… 1. April 2023 bis 30. November 2023
Bootsplatzmiete: 50.- für das laufende Kalenderjahr
Erlaubte Fanggeräte:
Während man am Hauptsee mit zwei Angelruten fischen kann, darf am Vorsee ausnahmslos nur mit einer Rute geangelt werden!
Erlaubter Tagesfang: Tageskarte: 4 Fische - 24 Stundenkarte: 4 Fische.
Es dürfen nur ein Karpfen und ein Hecht in der obig angeführten Stückzahl enthalten sein!
Die Mitnahme von lebenden Köder - bzw. Beutefischen ist verboten!
Kapitale Karpfen ab 60 cm und Hechte ab 90 cm bitte wieder schonend zurücksetzen!
Nur beim Fischen auf Hecht und Zander sind System und Drilling erlaubt!
Angelplatz und Gerätschaft dürfen keinesfalls unbeaufsichtigt bleiben!
Es gelten die in der Steiermark üblichen gesetzlichen Schonzeiten; für Karpfen gibt es keine Schonzeit!
Als Fischereizeit gilt für Tageskartenfischer eine Stunde vor Sonnenaufgang und eine Stunde nach Sonnenuntergang.
Für Inhaber der 24 Stundenkarte gilt die Fischereiberechtigung ab Beginn des Fischens und hat für 24 Stunden ihre Gültigkeit.
Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische bitte vorsichtig und schonungsvoll zurücksetzen.
Falls jedoch ein Fisch tot ist, so ist er zu zerteilen und die Fischstücke sind in das Gewässer rückzuführen!
Ab 15. September darf im Vorsee auf Äschen und Regenbogenforellen nur mit der Fliege gefischt werden!
Den Anweisungen der Kontrollorganen ist Folge zu leisten.
Verbotene Köder: Lebendköderfische und lebende Wirbeltiere
Das Anfüttern ist in eingeschränkter Form möglich!
Brittelmaße:
Bach- und Regenbogenforelle: 25 cm
Schleie: 25 cm
Seeforelle: 50 cm
Karpfen: 40 cm - 60 cm
Hecht: 60 cm - 90 cm
Zander: 50 cm
Seesaibling: 28 cm
Äsche: 32 cm
Jahreskartenfischer dürfen tagsüber auch vom Boot aus angeln.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen in Ihrer Lizenz
Einlauf des Zwischengerinnes (Palten) in den Gaishorner See
Steg am Gaishorner See
Hütte der Fischereigemeinschaft Gaishorn
Gaishorner Hauptsee
Jahreskartenfischer dürfen auch vom Boot aus angeln
Strandbad in Gaishorn am See
Zwischengerinne zwischen Gaishorner Vorsee und Hauptsee
Gaishorner Vorsee - Abfluss in das Zwischengerinne