Das Revier des Habsburg Lothringen`sches Gut Persenbeug beinhaltet das linke Donauufer von der oberösterreichischen Landesgrenze, flussabwärts bis zur Mündung des Marbach in Marbach an der Donau und ist 18,1 km lang. In der Yspereinmündung in Ysperdorf darf bis zur Eisenbahnbrücke gefischt werden.
Der obere Teil des Reviers liegt im Rückstaubereich des Kraftwerks Ybbs-Persenbeug.
Ein Hotspot ist der Sporn in Persenbeug (Naturufer) direkt unter dem Donaukraftwerk. Dafür wird aber ein Boot zum Überfahren benötigt, da man die Schleusenanlagen nicht betreten darf.
Gegenüber der Mündung der Ybbs in die Donau gibt es einige vielversprechend aussehende Schotterbänke.
Oberhalb von Gottsdorf nimmt die Fließgeschwindigkeit wieder ab und es beginnt der Rückstaubereich des Kraftwerks Melk.
Bei uns findet Ihr auch einige Angelvideos vom Angeln in diesem Revier:
Habsburg-Lothring`sche Gutsverwaltung im Schloss Persenbeug - 3680 Persenbeug, Schlossstraße 1, Tel.: 07412/52 53 1 14
Onlinekartenverkauf auf hejfish
Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 22.10.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Preise 2024 - Preisvorteil bei Onlinekauf auf hejfish!
Preise beim Kauf bei: Habsburg-Lothring`sche Gutsverwaltung im Schloss Persenbeug Tageskarte mit 2 Angeln: 26,50 Wochenkarte mit 2 Angeln: 53,-- Monatskarte mit 2 Angeln: 73,-- Halbjahreskarte mit 2 Angeln: 137,-- Halbjahreskarte mit 2 Angeln oder Handdaubel: 169,-- Jahreskarte mit 2 Angeln: 190,-- Jahreskarte mit 2 Angeln od. Handdaubel: 275,-- Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 07:30 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr - Freitag 07:00 bis 13:00 Uhr.
Preise beim Onlinekauf auf hejfish.com: Tageskarte mit 2 Angeln: 22,-- Wochenkarte mit 2 Angeln: 49,-- Monatskarte mit 2 Angeln: 69,-- Halbjahreskarte mit 2 Angeln: 132,-- Halbjahreskarte mit 2 Angeln oder Handdaubel: 164,-- Jahreskarte mit 2 Angeln: 185,-- Jahreskarte mit 2 Angeln od. Handdaubel: 270,--
Fischereiordnung (Auszug)
Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße bzw. die Revierspezifischen Vorschriften sind einzuhalten.
Die Verwendung von Legeangeln und Nachtschnüren ist verboten, ebenso stationäre Daubeln mit Auslegearm und Umlenkrollen.
Die Verwendung von Reusen ist nur zur Entnahme, der nicht heimischen Signalkrebse gestattet. So wie alle Geräte müssen sie jedoch ständig beaufsichtigt werden.
Jeder Fischer hat seine gefangenen Fische in eigenen Aufbewahrungsvorrichtungen zu verwahren und ggf. einem Kontrollorgan oder der Exekutive auf Aufforderung vorzuzeigen.
Das Fischen auf der Schleuseninsel hinter der Absperrung und in den Schleusen ist verboten, ebenso darf im Bereich von Länden, Schleusen und Vorhäfen nicht mit Hilfe von Netzen und Fischkästen gefischt werden. Auch das Campieren auf der Schleuseninsel ist verboten.
Für das Fischen auf der Brücke, sowie an der Schleusenwand, wird ein entsprechendes Hebenetz benötigt, um die Fische schonend zu heben und zurückzusetzen.
Es ist verboten Steine von der Uferbefestigung zu nehmen oder sie ins Wasser zu werfen. Weiters sind jedwede Verunreinigungen des Ufers und des Wassers strengstens verboten.
Die Fischereilizenz sowie die gültige Fischerkarte des NÖ Landesfischereiverbandes ("BH-Karte") sind stets mitzuführen und auf Verlangen eines Kontrollorganes vorzuzeigen.
Das Fischen vom Boot ist ausschließlich für Jahres- und Halbjahreslizenznehmer, im Zeitraum vom 01.06. – 30.11. unter Bekanntgabe der Bootsnummer gestattet. Sollte die Karte über die hejfish App erworben werden, bitten wir sie die Bootsnummer separat beim Habsburg-Lothringen’schen Gut bekannt zu geben.
Sollten sich Tages-, Wochen-, oder Monatslizenznehmer mit an Bord befinden, ist diesen das Fischen ausdrücklich untersagt!
Das Ausbringen von Welsmontagen, Steinmontagen, Bojen etc. mit dem Boot, auch Schlauchboot, ist ebenfalls nur im Zeitraum von 01.06.-30.11. gestattet.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Betreten von Schifffahrtsanlagen und Zugängen zu diesen laut § 57 Abs. 8 des Schifffahrtsgesetzes 1990 verboten ist.
Alle entnommenen Fische sind aufzuzeichnen.
Die Lizenzen sind zwecks Fangstatistik nach der Saison in der Forstverwaltung abzugeben, bzw. kann der Fang auch über hejfish gemeldet werden.
Die Lizenz ist nur in Verbindung mit dem Zahlscheinabschnitt gültig, dieser ist mitzuführen und dem Kontrollorgan auf Verlangen vorzuweisen.
Die Verwendung von Echoloten bei der Ausübung des Fischfanges ist verboten.
RAUBFISCHVERBOT (ausgenommen Wels) von 1. Februar - 31. Mai Das Spinnfischen mit Kunstködern als auch mit Naturködern (Wurm, Made etc.), sowie das Auslegen von Köderfischen & Fischstücken sind in diesem Zeitraum verboten! Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind ausnahmslos einzuhalten.
Erlaubter Tagesfang: 2 Raubfische (Hecht, Huchen, Zander, Wels, Stör, Aalrutte) und 3 Salmoniden (Forelle, Äsche, Saibling) sowie 15 Friedfische (davon max. 2 Karpfen oder 2 Schleie oder 2 Sterlet)
pro Jahr: 25 Raubfische 30 Salmoniden 10 Aalrutten kein Jahreslimit bei Friedfischen
Kinder dürfen bis zum 14. Lebensjahr nur unter Aufsicht und Anwesenheit einer volljährigen Person, welche eine gültige Fischerkarte besitzt, fischen. Ab dem 14. Lebensjahr ist Fischen auch ohne Aufsichtsperson erlaubt. Video: Donau Persenbeug - Gottsdorf Fischereirevier
Donau - obere Reviergrenze - an der Landesgrenze Niederösterreich / OÖ
Die Yspereinmündung in Ysperdorf bis zur Eisenbahnbrücke ist im Revier enthalten.
Mündung der Ysper in die Donau
Donau oberhalb vom Kraftwerk Ybbs-Persenbeug
Donau in Persenbeug unterhalb des Kraftwerks
Donau gegenüber von Ybbs an der Donau
Donau gegenüber der Mündung der Ybbs in die Donau
Donau oberhalb von Gottsdorf
Kleiner Donauhafen in Gottsdorf, Blick in Richtung Marbach an der Donau