Angeln und Fischen in Orth an der Donau auf Raubfische und Friedfische.
Revier: Donau - Orth an der Donau
Fluss im Bezirk Gänserndorf in Niederösterreich.
Revierlänge: 3,2 km
Vorkommende Fischarten:
Aitel
Barbe
Brachse
Flussbarsch
Güster
Hecht
Karpfen
Laube
Rapfen
Rotauge
Wels
Zander
Fischen Orth an der Donau
Saison: 01.Jänner bis 31.Dezember Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang Nachtfischen verboten
Empfohlene (erlaubte) Methoden:
Feederfischen
Grundfischen
Spinnfischen
Schwimmerangeln
Orth an der Donau - Beschreibung:
Das Revier liegt im Nationalpark Donau-Auen! Donaustrom Kilometer 1898,8 bis 1902.
Es kommen die für die Donau üblichen Fischarten: Hecht, Karpfen, Zander, Wels, Rapfen und Weißfische vor.
Das Revier wird durch Leitwerke, Inseln und Buhnen stark gegliedert.
Da es im Nationalpark liegt und zudem schon immer ein beliebtes Ausflugsziel war, ist mit starkem Publikumsverkehr zu rechnen. Dies stört aber weniger wenn man sich einen Platz auf einen der Buhnen oder Inseln sucht.
Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Donau - Orth an der Donau
Tageskarte: € 30,--
Jahreskarte: € 370,--
Ausgabestellen:
Angelgeschäft - Orther Anglerstube Josef Zabojnik, 2304 Orth in der Donau, Bahnstraße 2, Tel.: 02212/2810
Bewirtschaftet wird das Revier von den österreichischen Bundesforsten.
Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 04.09.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Fanggeräte und Fangtechniken Für die praktische Ausübung je nach Fischereilizenz sind zugelassen: 2 Angelstöcke mit je einem Einfachhaken oder 1 Spinnrute gegebenenfalls mit Mehrfachhaken oder 1 Fliegenrute
Spinnfischen ist nur in der Zeit von 1. Juni bis 31. Dezember erlaubt. Bei der Verwendung von Mehrfachhaken sind die Widerhaken durch Zusammendrücken oder Abfeilen unwirksam zu machen. Bei Verwendung von Einfachhaken ist der Widerhaken erlaubt. Widerhakenloses Angeln ist erwünscht.
Die Fischerei ist in den Altarmen vom 1. März bis einschließlich 31. Mai nicht gestattet, in der Donau ruht die Fischerei vom 1. bis 31. Mai.
Fangbare Fischarten, Schonzeiten und Brittelmaße: Aitel: --- --- Barbe: 1. Mai – 15. Juni - 35 cm Brachse: 1. Mai – 31. Mai - 30 cm Flussbarsch: 1. März – 31. Mai Giebel: --- Güster: 1. Mai – 31. Mai Hecht: 1. Jänner – 31. Mai - 55 cm Karpfen (Zuchtform): 1. Mai – 31. Mai - 35 cm Karpfen (Wildform): 1. Jänner – 30. Juni - 50 cm Laube: 1. Mai – 30. Juni Nase: 16. März – 31. Mai - 35 cm Nerfling: 1. Mai – 30. Juni - 35 cm Rotauge: 1. April – 31. Mai Schied: 16. April – 31. Mai - 40 cm Schleie: 1. Juni – 30. Juni - 30 cm Wels: 1. Juni – 30. Juni - 85 cm Zander: 1. Jänner – 31. Mai - 45 cm
Die in der Liste nicht aufscheinenden einheimischen Fischarten, sowie Neunaugen, Muscheln und Krustentiere sind ganzjährig geschont. Jeder, außerhalb der Schonzeit gefangene, maßige Raubfisch muss entnommen werden. Die Entnahme von nicht heimischen Arten (Aal, Amur, Tolstolob, Sonnenbarsch etc.) ist verpflichtend. Werden in den fischereigesetzlichen Bestimmungen und im Managementplan unterschiedliche Schonzeiten angeführt, so gilt die jeweils strengere Regelung.
Tages- und Jahresfangbeschränkungen: Fangbeschränkungen gelten für Karpfen, Schleie, Zander, Hecht, Wels und Schied. Jahresentnahme: Von diesen Arten dürfen maximal 30 Stück entnommen werden, davon höchstens 10 Stück Raubfische. Tagesentnahme: Pro Tag dürfen maximal 2 Fische, welche einer Entnahmebeschränkung unterliegen, sowie zusätzlich 20 Stück anderer Arten, einschließlich Köderfische, angeeignet werden.
Tageskarten: Pro Tag darf maximal 1 Fisch, welcher einer Entnahmebeschränkung unterliegt, sowie zusätzlich 20 Stück anderer Arten, einschließlich Köderfische, angeeignet werden.
Köder Es dürfen keine Lebendköder, ausgenommen wirbellose Tiere, verwendet werden. Als Köderfische dürfen ausschließlich: Laube, Giebel, Rotauge, Güster, Aitel, Flussbarsch und Brachse tot, unter Einhaltung der jeweiligen Schonzeiten und Brittelmaße, verwendet werden. Die Einbringung nicht heimischer Fischarten oder gewässerfremder Köderfische ist untersagt. Die Verwendung von Boilies ist verboten.
Fischzeiten Im gesamten Nationalpark-Gebiet beginnt die Tagesfischzeit bei Sonnenaufgang und endet bei Sonnenuntergang. Für das Ab- und Anlegen der Zillen (nicht zum Fischen) dürfen die angegebenen Zeiten um maximal 30 Minuten überschritten werden. Nachtfischen ist verboten, ausgenommen Daubelfischen mit Landkran. Für das linksufrige Donauufer im unmittelbaren Nahbereich des Gh. Humer in Orth gilt eine Sonderbestimmung. Detailregelungen sind den Revierordnungen zu entnehmen.
Bitte beachten Sie die genauen aktuellen Bestimmungen der Fischereiordnung.
Video: Donau - Orth an der Donau
Revierbeginn in Orth an der Donau
Donau Revier bei Orth an der Donau im Winter
Inseln bei Ort an der Donau bei Niedrigwasser
Donau bei Orth an der Donau
Donau unterhalb von Wien bei Orth
Dsas Revier in Orth liegt im Nationalpark Donau-Auen