Angelurlaub

Freudenau - rechtes Ufer

Donau Freudenau

Tageskarten
Jahreskarten
Angeln und Fischen in Wien auf Raubfische, Friedfische und Salmoniden.
Donau Freudenau

Revier: Donau Freudenau

Fluss in Wien. Vorkommende Fischarten:
Aalrutte
Aitel
Barbe
Brachse
Flussbarsch
Giebel
Güster
Hecht
Karausche
Karpfen
Laube
Nase
Nerfling
Rapfen
Regenbogenforelle
Rotauge
Rotfeder
Rußnase
Schleie
Wels
Zander

Fischen Freudenau - rechtes Ufer

Saison: 01.Mai bis 30.September
1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Nachtfischen nur mit Jahreskarte erlaubt

Empfohlene (erlaubte) Methoden:

Boilieangeln
Feederfischen
Grundfischen
Spinnfischen
Schwimmerangeln

Freudenau - rechtes Ufer - Beschreibung:

Das Revier Freudenau (rechtes Ufer) ist ein sehr abwechslungsreiches Angelrevier.

Es beinhaltet die Donau (rechtes Ufer) von Strom-Km 1921,750 oberhalb des Kraftwerkes Freudenau (Staubereich) bis zur Mündung des Donaukanals beim "Prater Spitz" unterhalb des Kraftwerkes (freifließende Donau).

Zusätzlich ist auch der Donaukanal von der Ostbahnbrücke in Simmering bis zur Mündung in die Donau dabei.
Ebenfalls zum Revier gehört der Winterhafen und der Vorhafen.
Einige Revierteile (z.B. Kraftwerksbereich, eingezäuntes Gebiet des E-Werks Simmering) sind nicht befischbar.

Das Revier wird vom VÖAFV - Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine bewirtschaftet.

Preise / Lizenzausgabe:

Angeln: Donau Freudenau

Tageskarte: € 40* ,--
Jahreskarte: € 191,--

Ausgabestelle:

Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine - 1080 Wien, Lenaugasse 14, Tel.: 01/403 21 76

Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 04.09.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!

Besondere Bestimmungen:

Preise (Stand 2023):
Jahreslizenz: Erwachsene: 191,-- / Jugendliche: 95,--
Tageskarten (1. Mai bis 30. September): Mitglieder: 30,-- - Gäste:40,--

Fischereiordnung (Auszug):
Das Fischen ist mit 2 Angelzeugen oder 1 Spinnrute gestattet.
Ein Angelzeug beinhaltet maximal 2 Angelhaken.
Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet (ausgenommen Spinnfischerei).
Das Spinnfischen ist nur mit Einfachköder erlaubt.
Die Verwendung eines beaufsichtigten Krebstellers ist erlaubt, wenn dadurch die Gesamtzahl oben angeführten Angelzeuge nicht überschritten wird.

Für alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße.
Ausnahme Schonzeit: Hecht 01.01. bis 31.05.
Brittelmaß: Flussbarsch 25 cm, Hecht 60 cm, Zander 50 cm.
Karpfen ab einer Gesamtlänge von 75 cm sind zurückzusetzen.

Vom 01.01. bis 31.05. ist das Fischen mit Köderfischen verboten.
Das Spinnfischen ist vom 01.06. bis 31.12. erlaubt. Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet. Watfischen nur im Donaustrom.

Für die Entnahme bzw. Landung der Fische, ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw., ist ein geeigneter Unterfänger zu verwenden und daher auch mitzuführen.
Ein entsprechender Hakenlöser, Maßband und Abhakmatte sind mitzuführen und zu verwenden.

Bei Ausübung der Fischerei ist nur ein Schirmzelt (3 Seitenteile und kein Boden, max. Durchmesser 3 Meter) gestattet.
Von Mai bis September ist das Fischen von den Badestiegen verboten!

NICHT GESTATTET:
Anfüttern und die Montageauslegung mit Hilfe von Booten jeder Art (ausgenommen Futterboote).
Sichtbarmachen des Futterplatzes mittels Futtermarker.
Fischen während der Revierreinigung.
Lebender Köderfisch.
Das Fischen im Umgehungsbach welcher der Fischwanderung dient, sowie im oberen und unteren Mündungsbereich.
Fischen von Brücken und Pontons.
Fischen bei Ruderveranstaltungen (während des Wettkampfes). 4 Tage vor und 2 Tage nach dem Wettkampf ist die Fischerei nur eingeschränkt (in einer Zone bis zu 30 m wasserwärts von der
Wasseranschlaglinie) erlaubt.
Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische).
Veränderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen.
Beschädigungen von Bäumen, Sträuchern usw. Betreten oder Befahren bzw. die Beschädigung eines eventuellen Schilf- oder Binsenbestandes.
Jegliche Art von Eisfischen.
Verkauf von gefangenen Fischen.
Austauschen von angeeigneten Fischen.
Echolot, Fischfinder u.ä.
Hältern von Köderfischen in nicht geeigneten Behältnissen.


FANGZAHLBESCHRÄNKUNG:
Pro Tag dürfen 2 Karpfen, 2 Schleie, 2 Raubfische, wie Hechte, Zander (Schill), Welse, Flussbarsche, Salmoniden und 2 Stück Aalrutten, sowie zusätzlich 10 Stück Köderfische (Fische welche gefangen und auch als Kessler-, Schwarzmaul- oder Syman-Grundel identifiziert werden, sollten nicht zurückgesetzt werden), davon max. 5 Stück Weißfische (Döbel, Barbe, Brachse, Giebel, Nase, Nerfling, Rußnase, Schied, Karausche) angeeignet werden.

Nach Aneignung von zwei Raubfischen ist die Fischerei auf diese untersagt!

Bitte beachten sie die genauen Bestimmungen in Ihrer Lizenz!
Donau unterhalb des KW Freudenau
Donau unterhalb des KW Freudenau
Donau Freudenau rechtes Ufer
Donau Freudenau rechtes Ufer
Revier Freudenau - Blick über die Donau in Richtung Donauinsel
Revier Freudenau - Blick über die Donau in Richtung Donauinsel
Hafen Wien Freudenau - Einfahrt
Hafen Wien Freudenau - Einfahrt
Donau Hafeneinfahrt zum Winterhafen mit Kehrströmung
Donau Hafeneinfahrt zum Winterhafen mit Kehrströmung
Donau Hafen Freudenau
Donau Hafen Freudenau
Donaukanal neben dem Winterhafen
Donaukanal neben dem Winterhafen
Donaukanal kurz vor der Mündung in die Donau
Donaukanal kurz vor der Mündung in die Donau
Donaukanal Mündung in die Donau - untere Reviergrenze
Donaukanal Mündung in die Donau - untere Reviergrenze

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