Angelurlaub

Ziegelteich Burgau

Burgau Ziegelteich

Tageskarten
Jahreskarten
Angeln und Fischen in Burgau auf Raubfische und Friedfische.
Ziegelteich Burgau

Revier: Burgau Ziegelteich

Teich im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld in der Steiermark.

Reviergröße: 2,5 ha - Maximale Tiefe: 2,5 m

Vorkommende Fischarten:
Flussbarsch
Graskarpfen
Hecht
Karausche
Karpfen
Schleie
Zander

Fischen Ziegelteich Burgau

Saison: 01.April bis 30.November
Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
Nachtfischen nur mit Sonderlizenz erlaubt
Nachtfischen nach Absprache möglich

Empfohlene (erlaubte) Methoden:

Grundfischen
Schwimmerangeln

Ziegelteich Burgau - Beschreibung:

Der Ziegelteich in Burgau, auch Ziegelteich Burgau genannt ist ein landschaftlich schöner Teich am Rande von Burgau Neben dem 2,5 ha großen Teich kann man mit der Lizenz auch in öffentlichen Gewässern, dem Lobenbach, Riedelbach und Lafnitz im Gemeindegebiet fischen.

Der Ziegelteich wird von einem kleinem Bach gespeist und bietet somit eine gute Wasserqualität.

Karten für den Ziegelteich in Burgau sind am Gemeindeamt oder bei den Fischereiaufsehern direkt am Teich erhältlich.

Preise / Lizenzausgabe:

Angeln: Burgau Ziegelteich

Tageskarte: € 18,--
Jahreskarte: € 210,--

Ausgabestellen:

Markt­gemeinde­amt - 8291 Burgau, Schlossweg 1, Tel.: 03383 2325

Tageskarten auch direkt am Teich erhältlich.

Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 05.09.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!

Besondere Bestimmungen:

Preise: (Stand 2024)

Tageskarte Erwachsene: € 18,--

Jugendtageskarte bis 16 Jahre: € 11,--
(hier darfst du 1 Friedfisch (Karpfen ab 35 cm oder 1 Schleien ab 25 cm) und 1 Raubfisch (Hecht ab 60 cm oder 1 Zander ab 50 cm) mitnehmen.

Jahreskarte Erwachsene: € 210,--
Jahreskarte Jugend ab 16 Jahre: € 110,--

Das Fischen ohne gültige Fischerkarte ist nicht gestattet!

Fischereibedingungen (Auszug):

1. Nach dem Erwerb der Fischerkarte direkt am Ziegelteich beim Fischereiaufseher oder in der Marktgemeinde Burgau, können Sie ihrem Hobby vom 01. April bis 30. November jeden Jahres unter Einhaltung der unten angeführten Schonzeit nachgehen. Die Fischerkarte gilt nur für die in der Karte angeführten Personen, und nur für den angegebenen ununterbrochenen Zeitraum.

2. Schonhakenpflicht

3. Das Fischen ist vom Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet.

4. Nachtfischen nach Absprache möglich

5. Nur der Besitzer der Fischerkarte ist berechtigt, mit zwei Ruten und zwei Ködern an einem Platz (Standort) zu fischen.

6. Jeder Tages- und Jahreskartenfischer (Erwachsener) ist berechtigt 1 Kind bis 10 Jahre zum Fischen mit einer Angelrute mitzunehmen. Erwachsene haften für die Kinder.

7. Das Vorfüttern und Fischen mit Futterspiralen ist untersagt

8. Um die Fangliste genau zu führen, muss nach Verlassen des Teiches jeder Fischer seinen Fang, den er mit nach Hause nehmen will, in die Fangliste (erhalten sie bei Erwerb der Fischerkarte) eintragen und dann die Liste anschließend in den vorgesehenen Briefkasten vor der Hütte einwerfen. Die Fischaufseher sind berechtigt, die Fangliste und die gefangenen Fische zu kontrollieren. Das angegebene Mindestmaß muss unbedingt eingehalten werden, untermassige Fische müssen umgehend in den Teich zurückgesetzt werden.

9. Gefangene Fische dürfen nicht im Wasser ausgenommen werden.

10. Im Setzkescher dürfen sich max. 1 Friedfisch oder 1 Raubfisch befinden.

11. Das Fischen mit Lebendködern ist verboten.

12. Eine Abhakmatte ist beim Fischen mitzunehmen

13. Tagesfischer sind berechtigt „täglich“
1 Friedfisch (Karpfen ab 35 cm oder Schleien ab 25 cm) oder
1 Raubfisch ( Hecht ab 60 cm oder Zander ab 50 cm) mitzunehmen.

Das Mitnehmen von Zuchtkarpfen oder Amurkarpfen über 5 kg ist nicht gestattet.

Jahreskartenfischer sind berechtigt „wöchentlich“ 2 Friedfische (Karpfen ab 35 cm oder Schleien ab 25 cm), 2 Raubfische (Hecht ab 60 cm oder Zander ab 50 cm) mitzunehmen, (pro Tag dürfen jedoch nur 1 Friedfisch und 1 Raubfisch mitgenommen werden.

Das Mitnehmen von Zuchtkarpfen oder Amurkarpfen über 5 kg ist nicht gestattet

14. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen wird nach Ermahnung die Fischerkarte entzogen. Eine weitere Missachtung der Vorschriften hat ein ständiges Fischverbot zur Folge.

15. Beim Verlassen des Standplatzes ist dieser von Müll und Unrat zu säubern. Der Müll ist in die eigens dafür aufgestellten Mülltonnen zu entsorgen.

16. Der Fischereiausschuss kann einmal pro Jahr ein Abfischen durchführen. An diesen Tagen ist das Fischen nicht möglich.

17. Das Fischen mit Boilies ist nicht gestattet!

Schonzeiten:
Zander: 01. März bis 31. Mai
Hecht: 01. Jänner bis 31. Mai
Fangverbot: Karpfen und Schleie vom 20. Oktober bis 30. November

Der Ziegelteich in Burgau
Der Ziegelteich in Burgau
Ufer vom Ziegelteich in Burgau
Ufer vom Ziegelteich in Burgau
Weg rund um den Ziegelteich in Burgau
Weg rund um den Ziegelteich in Burgau
Angelplatz am Ziegelteich
Angelplatz am Ziegelteich
Ziegelteich Westufer - Blick in Richtung Osten
Ziegelteich Westufer - Blick in Richtung Osten
Auch Biber gibt es am Ziegelteich
Auch Biber gibt es am Ziegelteich
Ziegelteich in Burgau
Ziegelteich in Burgau
Ziegelteich Burgau - Angelplatz
Ziegelteich Burgau - Angelplatz
Abluss vom Ziegelteich in Burgau
Abluss vom Ziegelteich in Burgau
Bundesland: Bezirk: Gemeinde:
Steiermark
Hartberg-Fürstenfeld
Burgau
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