Afritzer See
Tageskarten
Zweitageskarten
Wochenkarten
Monatskarten
Jahreskarten
Angeln und Fischen in Afritz am See auf Raubfische, Friedfische und Salmoniden.
Revier: Afritzer See
See im Bezirk Villach Land in Kärnten.
Reviergröße: 49 ha - Revierlänge: 1,5 km - Maximale Tiefe: 20 m
Vorkommende Fischarten:
Aitel
Flussbarsch
Hecht
Karpfen
Laube
Renke
Rotauge
Schleie
Seeforelle
Wels
Zander
Fischen Afritzer See
Saison: 01.März bis 15.Dezember 24 Stunden / Tag
Nachtfischen erlaubt
Empfohlene (erlaubte) Methoden:
Grundfischen
Schleppangeln
Spinnfischen
Schwimmerangeln
Welsfischen
Bootsangeln
Afritzer See - Beschreibung:
Hauptfische sind Hecht, Zander und Karpfen, es kommen aber auch gute Barsche, Welse, Renken und andere Fischarten vor.
Der Afritzer See liegt im Gegendtal in den Nockbergen auf einer Höhe von 752 Meter. Der See wird von einigen kleinen Bächen gespeist, er erreicht er nicht die hohen Wassertemperaturen anderer Kärntner Seen aber die Oberflächentemperaturen übersteigen im Sommer 23 °C.
Die Lizenz gilt für den Afritzer See und den ca. 1 km entfernten Brennsee!
Boote können bei der Ausgabestelle Fischerhof Glinzner reserviert werden, dort kann man auch gut direkt am Wasser übernachten.
Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Afritzer See
Tageskarte: € 30,--
2-Tageskarte: € 45,--
Wochenkarte: € 75,--
Monatskarte: € 114,--
Jahreskarte: € 320,--
Ausgabestellen:
Fischerhof Glinzner - 9542 Afritz am See, Seestraße 28, Tel.: 04247 / 2133
Kärnten Fisch - Fischzucht Feld am See, 9544 Feld am See, Millstätter Straße 77, Tel.: 04246/2345
Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 14.04.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Fischkarten Preise: (Stand 2024)
Tageskarte: 30,-- (0 - 24 Uhr)
2- Tageskarte: 45,--
Wochenkarte: 75,--
2-Wochenkarte: 88,--
3-Wochenkarte: 101,--
4- Wochenkarte: 114,--
Jahreskarte: 320,--
Jugend-Fischkarten Preise
Tageskarte: 16,--
2-Tageskarte: 24,--
Wochenkarte: 39,--
2-Wochenkarte: 45,--
3-Wochenkarte: 51,--
4- Wochenkarte: 57,--
Ferienkarte (01.07. 15.09): 100,--
Jahreskarte: 140,--
Schonzeiten und Mindestmaße für den Brenn- und Afritzsee:
Hecht: 01.01. bis 30.04. - 70 cm
Wels, Waller: 15.05. bis 15.07. - 70 cm
Zander: 01.01. bis 31.05. - 55 cm
Maränen / Reinanken: 01.11. bis 28.02. - 35 cm
Seeforellen: 01.10. bis 28.02. - 60 cm
Seesaibling: 01.10. bis 28.02. - 35 cm
Bachforellen: 16.09. bis 15.04. - 60 cm
Regenbogenforellen: 01.01. bis 15.04. - 30 cm
Aale: - -
Weißfische: - -
Brachsen: 16.05. bis 30.06. - 30 cm
Barsch: - -
Aitel / Döbel: - -
Karpfen: keine. - 30 cm
Schleien: 01.06. bis 30.06. - 25 cm
Die Lizenz gilt für den Afritzer See und den nur 1 km entfernten Brennsee
Fischereiordnung (Auszug)
Es darf nur in den beiden Seen, nicht aber in den Zu- und Abflüssen gefischt werden. Standortplätze im Bereich des Schilfes sind ausnahmslos nicht gestattet. Fischerstandplätze und Bootsanlegestellen auf Privatgrundstücken sind nur nach Rücksprache mit dem Besitzer zu benützen.
Kinder von 10 bis14 Jahren dürfen den Fischfang nur unter Aufsicht eines Erwachsenen ausüben.
Es gibt ermäßigte Jugend-Fischkarten z.B. Tageskarte 16,- / Wochenkarte 39,- (Stand 2024)
Das Fischen ist vom 1. 3. bis 15. 12. des Jahres gestattet. Befindet sich eine Eisdecke am See, ist das Fischen verboten.
Bis zum 30. April darf nur mit Wurm, Käse oder anderen Ködern, nicht aber mit Spinnködern bzw. totem Köderfisch gefischt werden.
Das Fischen mit lebenden Wirbeltieren sowie das Mitbringen von Köderfischen ist verboten. Pro Hegenen-System darf mit max. 5 Nymphen gefischt werden.
Es darf nur mit 2 Stangen (Ruten) oder 2 Blinkerschnüren beim Schleppen gefischt werden. Jugendfischer dürfen nur mit einer Stange fischen.
Das „Klopfen" mit dem Wallerholz ist von 22 bis 6 Uhr verboten.
Schleppangler und Fischer mit ausgelegten Schnüren haben aufeinander Rücksicht zu nehmen! Beim Schleppfischen ist darauf zu achten, dass keine anderen Personen (Schwimmer, Angler, ..) in Ihrer Tätigkeit behindert werden.
Das Anfüttern ist verboten.
Fischereigeräte dürfen nicht ohne persönliche Aufsicht fängisch aufgestellt sein. Beim Verlassen der Fischereigeräte sind ausgelegte Schnüre einzuziehen, eine Überwachung mittels Funk etc. ist nicht zulässig. Fischereigeräte, die ohne Aufsicht ausgelegt sind, werden von den Aufsichtsorganen eingezogen.
Legschnüre, Reusen, das Fangen von Krebsen oder Schleppen mit Elektro- oder Segelboot ist nicht erlaubt.
In weidgerechten Fischbehältern dürfen max. 10 Fische nicht länger als 12 Stunden gehältert werden. Das Hältern von Reinanken, Wels, Hecht, Zander und Seeforellen ist verboten. Kapitale Raubfische (Hecht, Wels, Zander) können kurzfristig (2-3 Tage) in artgerechten Aquarien zur Ansicht gehältert werden, sie sind jedoch vorher in die Fangliste einzutragen.
Pro Tag darf 1 Raubfisch (Hecht, Wels, Zander, Seeforelle, Barsch über 35cm) und 3 Reinanken gefangen werden. Pro Lizenz dürfen 3 Raubfische und 12 Reinanken gefangen werden. Jugendfischer dürfen pro Lizenz 2 Raubfische und 8 Reinanken fangen.
Unter dem Mindestmaß gefangene Fische nach Befeuchten der Hände vorsichtig von der Angel lösen und schonend ins Wasser zurücksetzen. Werden untermaßige Fische beim Fang derartig verletzt, dass ein Weiterleben nicht erwartet werden kann, sind diese tierschutzgerecht zu töten und mit Vermerk in die Fangliste einzutragen.
Der Angelplatz ist während des Nachtfischens ständig gut sichtbar zu beleuchten.
Afritzer See Nordufer
Der Afritzer See
Barsch aus dem Afritzer See
Blick über den Afritzer See
Afritzer See
Afritzer See - Blick vom Nord-Westen in Richtung Ostufer
Afritzer See - Nordufer
Afritzer See - Blick vom Ostufer (neben Straße) in Richtung Westen
Afritzer See - Blick vom Ostufer in Richtung Norden